Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin: „SISAC“ Verfahren gemäß Art. 34 Abs. 17 des GSKV
Das „ordentliche“ Verfahren zur Vergabe der unbefristeten Aufträge wird gemäß Art. 34 Abs. 17 des GSKV bestimmt.
Nach Abschluss des „ordentlichen“ Verfahrens werden die unbesetzten Stellen auf der Website der SISAC veröffentlicht.
Innerhalb von 20 Tagen nach der Veröffentlichung auf der SISAC-Website, welche auf dieser Website mitgeteilt wird, können die Ärztinnen und Ärzte einen Antrag auf Zuweisung stellen.
Achtung: Die SISAC-Veröffentlichung fand am 18. Juli 2024 statt. Die Ansuchen müssen innerhalb 7. August 2024 um 23.59 Uhr mittels PEC eingereicht werden.
Kontakt
Amt für Gesundheitsbetreuung
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1
39100 Bozen