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Lebensende und Patientenverfügung

Der Umgang mit Alter und Sterben ist von fundamentaler menschlicher Relevanz, Gradmesser für die kulturelle Reife einer Gesellschaft.

Der Umgang mit Gebrechlichkeit und Sterben beschränkt sich nicht nur auf eine medizinische Angelegenheit, sondern ist vor allem eine gesellschaftliche, soziale, individuelle und religiöse Herausforderung. Gedanken zum Lebensende und den damit zusammenhängenden ethischen Aspekten von Dr. Oswald Mayr, dem ehemaligen Präsidenten des Landesethikkomitees, können hier nachgelesen werden.

Was soll mit mir geschehen, wenn ich als Patientin oder Patient am Lebensende nicht mehr selber entscheiden kann? Kann und soll ich meinen Wunsch im Voraus kundtun, und was ist dabei zu beachten? Bei der Patientenverfügung geht um sehr heikle und sehr persönliche Fragen.

Wie sollten man bei der Erstellung der Patientenverfügung vorgehen?

  1. Allgemeine Informationen einholen und sich grundsätzliche Überlegungen über Sterben und Tod machen (z.B. was bedeutet es für mich, ein lebenswertes Leben zu führen? Was kommt mir in den Sinn, wenn ich ans Sterben denke? Was und zu welchem Preis darf medizinische Behandlung dazu beitragen, mein Leben zu verlängern?)
  2. Mit der Hausärztin/dem Hausarzt die Vorstellungen und Wünsche besprechen und sich aufklären lassen
  3. Eine Vertrauensperson ernennen, die von Anfang an in den Entscheidungsprozess eingebunden werden soll
  4. Die Patientenverfügung verfassen
  5. Die Patientenverfügung entweder beim Notar oder persönlich im Meldeamt der Wohnsitzgemeinde abgeben

Informationsbroschüren dazu können hier heruntergeladen werden oder im Sekretariat des Landesethikkomitees angefordert werden:

Kanonikus M. Gamperstr. 1
39100 Bozen
Evi Schenk
Tel. +39 0471 41 81 55
E-Mail: evi.schenk@provinz.bz.it

Broschüren

In ladinischer Sprache

Letzte Aktualisierung: 04/08/2025