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Ethik und Gesundheit

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Die Gesundheitsethik befasst sich mit der Frage, wie eine ethisch verantwortbare Gestaltung des Gesundheitswesens aussehen kann. Im Bereich Gesundheit  und Medizin stellen sich vielfältige ethische Fragen, von gesellschaftspolitischen Themen, wie der Umgang mit ungeborenem Leben, die Möglichkeiten der modernen Fortpflanzungsmedizin, das Recht auf Selbstbestimmung des Patienten oder der Patientin, die Begleitung von Sterbenden bis hin zur Verteilung der Ressourcen in der Gesundheitsversorgung.

Beim Südtiroler Sanitätsbetrieb ist das Ethikkomitee für die klinische Forschung eingerichtet. Bevor klinische Erprobungen am Menschen durchgeführt werden, prüft das Komitee die wissenschaftliche Relevanz, die klinische Zweckmäßigkeit und die ethischen Aspekte jedes einzelnen Ansuchens. Für weiterführende Informationen besuchen Sie die Webseite des Sanitätsbetriebes - Ethikkomitee für die klinische Forschung.

News

Gesundheitliche Vorsorgeplanung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 219/2017 über die informierte Einwilligung und Patientenverfügung erhielten international anerkannte ethische Grundprinzipien eine klare rechtliche Grundlage. Das Gesetz stärkt insbesondere das Recht auf Selbstbestimmung, die Verbindlichkeit des Willens der Person sowie die gemeinsame Entscheidungsfindung zwischen derselben und dem Betreuungsteam.

Auf dieser Grundlage hat das Landesethikkomitee entsprechende Formulare zur gesundheitlichen Vorsorgeplanung sowie der Vertreterdokumentation sowie einer begleitenden Informationsbroschüre ausgearbeitet.

Diese ist darauf ausgelegt, zusammen mit den Formularvorlagen zur Gesprächsdokumentation angewandt zu werden und soll Mitarbeitende im Gesundheits- und Sozialwesen bei der Erarbeitung, Verfassung und Umsetzung einer gesundheitlichen Vorsorgeplanung unterstützen. Neben den rechtlichen und ethischen Grundlagen werden hier der Ablauf und die Dokumentation der Gespräche erläutert sowie praktische Hinweise zur Umsetzung des Patientenwillens gegeben.

Elektronische Gesundheitsakte

Seit kurzem steht innerhalb des Online-Dienstes „Elektronische Gesundheitsakte“ die Funktionalität „Dokument hinzufügen“ zur Verfügung, welche ermöglicht, eigenständig auch die Patientenverfügung im PDF-Format in die Elektronische Gesundheitsakte hochzuladen (maximal 10 MB pro Dokument).

Kontakte

Nähere Informationen erteilt das Sekretariat des Landesethikkomitees, Dr.in Evi Schenk, Email: evi.schenk@provinz.bz.it - Tel. +39 0471 418155 

Nächste Veranstaltungen

Zur Zeit sind keine neue Veranstaltungen vorgesehen.

Gesetzgebung

Letzte Aktualisierung: 02/10/2026