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Verfahren für den Generationenwechsel (APP) bei Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl

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Das Verfahren zur vorzeitigen Inanspruchnahme der Rentenleistungen (APP) für Kinderärztinnen und Kinderärzte freier Wahl ist im Anhang 5 des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags geregelt. Es besteht aus einer Reihe von Schritten, die es Kinderärztinnen und Kinderärzten ermöglichen, die Patientinnen und Patienten an eine jüngere Kinderärztin oder einen jüngeren Kinderarzt zu übergeben, um den Generationswechsel zu fördern.

Die Kinderärztin oder der Kinderarzt, die/der die vorzeitige Inanspruchnahme der Rentenleistungen beantragen möchte, kann bis zum 31. Dezember einen Antrag beim Südtiroler Sanitätsbetrieb stellen.

Die junge Kinderärztin oder der junge Kinderarzt, die/der die aktuelle Kinderärztin oder den aktuellen Kinderarzt unterstützen wird, kann bis zum 30. April eines jeden Jahres einen Antrag bei der Abteilung Gesundheit der Autonomen Provinz Bozen stellen, gemäß den auf dieser Seite angegebenen Modalitäten.

Weitere Informationen: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Kinderärzte: Antrag um Zulassung zum Verfahren für den Generationenwechsel (APP) bei Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl