Dokumente für die Gesundheitsplanung
Landesgesundheitsplan Südtirol 2016-2020
Der Landesgesundheitsplan „Gesundheit 2020“ ist ein strategisches Planungsinstrument. Mit dem Beschluss der Südtiroler Landesregierung Nr. 171 vom 10. Februar 2015 sind die Weichen für die Weiterentwicklung der Südtiroler Gesundheitsversorgung gestellt worden. Die in diesem Dokument enthaltenen Zielsetzungen, Strategien und Weichenstellungen zielen auf eine nachhaltige gesundheitliche Versorgung der Menschen ab. Sie bilden somit den Rahmen für dieses Dokument.
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Landespräventionsplan 2021-2025
Der Landespräventionsplan orientiert sich an den Prinzipien und der strategischen und inhaltlichen Ausrichtung des Nationalen Präventionsplans (NPP). Der Landespräventionsplan umfasst zehn vorgegeben Programmen und ein freies Programm. Die Programme haben festgelegte vorrangige Handlungsfelder, Zielsetzungen, Indikatoren und Standards. Für jedes Programm sind zielgruppenorientierte Präventionsmaßnahmen vorgesehen. Das gesamte Dokument basiert auf Wirksamkeitsnachweisen und Überwachungssystemen für eine sorgfältige Bewertung der Ergebnisse.
Der Landespräventionsplan hat das Ziel, Gesundheitsprobleme zu erkennen und Maßnahmen zu deren Bewältigung auf den Weg zu bringen. Hierfür werden die verfügbaren Informationen und Daten analysiert. Durch das Zusammenführen von Informationen aus bestehenden Datenbanken und Informationsquellen sowie die Integration bestehender Datensammlungen soll ein organisiertes System entstehen. Dieses System macht gesundheitliche Ungleichheiten durch die Erstellung eines Gesundheits- und Chancengleichheitsprofils sichtbar. Es beleuchtet jene Bereiche, in denen gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit notwendig sind.
Die Bewertung und Evaluation des LPP erfolgt durch ein Monitoringsystem. Jährlich wird der Fortschritt der einzelnen Programme überprüft und die Zielerreichung anhand messbarer Indikatoren bewertet. Die Bewertungsergebnisse der durchgeführten Maßnahmen sollen in künftige Planungen im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung einfließen.
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Chronic Care Masterplan
Plan zur Verstärkung und Harmonisierung der Pflege und Betreuung für Menschen mit chronischen Erkrankungen in Südtirol 2018-2020.
Der mit BLR Nr. 1281 vom 04.12.2018 genehmigter Masterplan Chronic Care enthält die Richtlinien zur Stärkung der Dienste und der auf dem Territorium organisierten Tätigkeiten. Die Autonome Provinz Bozen hat das Ziel, das bestehende Modell der Betreuung von Personen mit chronischen Krankheiten zu stärken. Besonderes Augenmerk wird dabei auf pflegebedürftige Personen gelegt. Eine erweiterte Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Sozialdiensten sowie zwischen Diensten innerhalb und außerhalb des Krankenhauses soll gefördert werden.
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Wohnortnahe Gesundheitsversorgung – Neue Richtlinien
Die neuen Richtlinien der wohnortnahen Betreuung legen ihr Hauptaugenmerk auf drei große Bereiche:
- Betreuung der Patientinnen und Patienten mit chronischen Krankheiten
- Hausbetreuung
- Sozio-sanitäre Integration.
Beschluss der Landesregierung Nr. 907 vom 06.12.2022: Wohnortnahe Gesundheitsversorgung – Übernahme des MD Nr. 77/2022. Mit diesem Beschluss wurde die nationale Reform an die besonderen Bedingungen in Südtirol angepasst. Dabei wurden auch die strukturellen, technologischen und organisatorischen Kriterien der neuen Gesundheitsstrukturen des PNRR festgelegt. Im Landesdokument steht, welche Aufgaben die Gesundheitsbezirke, das Land, das Assessorat für Gesundheit und der Sanitätsbetrieb übernehmen. Diese erste Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten ist wichtig. Sie hilft dabei, klare Regeln und Abläufe zu schaffen, damit die Reform gut umgesetzt werden kann.
Beschluss der Landesregierung Nr. 712 vom 27.08.2024: Richtlinien für die Festsetzung des Plans der wohnortnahen Tätigkeiten des Südtiroler Sanitätsbetriebs. Die Hauptaufgabe des Plans für die wohnortnahen Tätigkeiten (PAT) ist es, ein Instrument zur Steuerung der wohnortnahen Versorgung, auch im sozialen und gesundheitlichen Bereich, bereitzustellen. Der PAT basiert auf gesetzlichen Vorgaben (Gesetzesdekret Nr. 502/1992), gilt für drei Jahre, wird jährlich aktualisiert und vom Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs genehmigt. Jeder Gesundheitsbezirk erstellt auf Basis des PAT einen eigenen Dreijahresplan. Darin werden Maßnahmen, Personal- und Finanzmittel festgelegt. Diese Bezirkspläne müssen den allgemeinen Vorgaben und dem verfügbaren Budget entsprechen und werden ebenfalls von der Generaldirektion geprüft und genehmigt.
Beschluss der Landesregierung Nr. 413 vom 10.06.2025: "Richtlinien zur Arbeitsweise der neuen PNRR-Einrichtungen und Anweisungen zur Umsetzung des Organisationsmodells der neuen wohnortnahen Gesundheitsversorgung gemäß BLR Nr. 907/2022“. Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 907/2022 wurde die Reform der territorialen Versorgung gemäß MD Nr. 77/2022 übernommen, mit angefügtem Beschluss, der grundlegende Anweisungen für die kommenden Jahre enthält, beginnt hingegen die tatsächliche Umsetzungsphase der Reform, die sich in der Aktivierung der im Abschluss befindlichen PNRR-Strukturen (Gemeinschaftshäuser, Gemeinschaftskrankenhäuser und territoriale Einsatzzentralen/COT) konkretisiert. Zusammenfassend sieht der Beschluss im Betreff folgende wesentliche Neuerungen vor:
- Mit dem Beschluss hat die Landesregierung das Organigramm und das Funktionsgramm für die neuen PNRR-Einrichtungen festgelegt;
- dieses Governance-Modell dient den Strukturen, für welche die Landesregierung auch die Rollen der Koordinatorinnen/Koordinatoren und die möglichen Leistungen, die innerhalb dieser Einrichtungen erbracht werden können, im Detail definiert hat;
- auf der Grundlage dieser Anweisungen wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb das Modell übernehmen und jeder einzelne Gesundheitsbezirk muss spezifische Verordnungen/Reglements für die Einrichtungen erlassen, die speziell auf die Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich zugeschnitten sind.
Diagnostisch-therapeutische Betreuungspfade (PDTA)
Die ersten Maßnahmen der Gemeinschaftshäuser richten sich an Patientinnen und Patienten mit einer oder mehreren der folgenden Krankheiten:
- Kardiovaskuläre Krankheiten (Herzinsuffizienz)
- Diabetes Mellitus Typ-2
- Obstruktive chronische Lungenerkrankung (COPD)
- Rheumatoide Arthritis.
Die diagnostisch therapeutischen Betreuungspfade (PDTA) dienen als Hilfsmittel für das Gesundheits- und sozial Personal bei den Behandlungs- und Betreuungsprozessen.
Beschluss der Landesregierung Nr. 366 vom 14.05.2024: Genehmigung der diagnostisch-therapeutischen Betreuungspfade (DTBP) für: Herzinsuffizienz, Diabetes Typ-2, COPD und rheumatoide Arthritis
Landesplan der Aktivitäten für Alzheimer und Demenzerkrankungen (2024-2026)
Auch Südtirol hat gemeinsam mit anderen Regionen die Vereinbarung über den "Staatlichen Demenzplan - Strategien zur Förderung und Verbesserung der Qualität und Angemessenheit der Betreuungsmaßnahmen bei Demenzerkrankungen" (Aktenzeichen Nr. 135/CU/2014) unterzeichnet. Obwohl keine Mittel aus dem Nationalen Fonds in Anspruch genommen werden, hat auch der Südtiroler Sanitätsbetrieb beschlossen, mit eigenen Ressourcen zur Verbesserung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Demenzerkrankungen beizutragen. Zur Umsetzung einer oder mehrerer Maßnahmenlinien hat jede Region einen Dreijahresplan für die Jahre 2024–2026 ausgearbeitet. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Autonome Provinz Bozen haben ihr gemeinsames Interesse an der Maßnahmenlinie Nr. 5 bekundet – im Einklang mit den bereits vom Sanitätsbetrieb unterstützten Initiativen, Studien und Investitionen in diesem Bereich.
Beschluss der Landesregierung Nr. 585 vom 29.07.2025: Genehmigung des Landesplans der Aktivitäten für Alzheimer und Demenzerkrankungen für die Jahre 2024-2026
Planungsdokument für die Festlegung des Gesundheits- und sozialgesundheitlichen Bedarfs für den Zeitraum 2026-2028
Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 1128 vom 19.12.2025 wurde das „Planungsdokument für die Festlegung des Gesundheits- und sozialgesundheitlichen Bedarfs für den Zeitraum 2026-2028“ genehmigt. Das Dokument enthält eine auf spezifischen Analysen der verfügbaren Daten basierende Bedarfsschätzung. Es definiert die strategische Ausrichtung, die die Gesundheits- und sozialgesundheitliche Planung in den kommenden Jahren einschlagen soll. Damit werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die den Südtiroler Sanitätsbetrieb bei seiner Planung im Gesundheits- und sozialgesundheitlichen Bereich leiten werden.
Letzte Aktualisierung: 15/01/2026