Auf welche Grundleistungen haben Sie Anrecht? (WBS/„LEA“)
Auf gesamtstaatlicher Ebene ist mit 12. Januar 2017 das Dekret des Präsidenten des Ministerrates in Kraft getreten, welches die neuen Wesentlichen Betreuungsstandards (WBS/Livelli essenziali di assistenza „LEA“) festlegt. Die Betreuungsstandards umfassen alle jene Leistungen und Dienste, die der Gesamtstaatliche Gesundheitsdienst den Bürgerinnen und Bürgern, die in Italien wohnhaft sind und all jenen, die Anspruch auf medizinische Versorgung haben, kostenlos oder gegen Bezahlung einer Kostenbeteiligung („Ticket“) gewährleisten muss. Diese Leistungen werden durch die Steuereinnahmen finanziert.
Als wesentliche Betreuungsstandards versteht man die Erbringung von Gesundheitsleistungen, die in folgenden drei Großbereichen eingeteilt werden:
- im Bereich der kollektiven Vorsorge und öffentlichen Gesundheit garantiert der Gesamtstaatliche Gesundheitsdienst über die eigenen Dienste sowie über vertragsgebundene Ärzte und Kinderärzte folgende Tätigkeiten: Überwachung, Vorsorge und Kontrolle von Infektions- und Parasitenkrankheiten (einschließlich der Impfprogramme); Schutz der Gesundheit und Sicherheit von offenen und angrenzende Umgebungen; Überwachung, Vorsorge und Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; Tiergesundheit und städtische und tierärztliche Hygiene; Lebensmittelsicherheit - Schutz der Gesundheit der Verbraucher; Überwachung und Vorsorge chronischer Erkrankungen, Förderung gesunder Lebensweisen und organisierte Screening-Programme; Überwachung und Vorsorge in der Ernährung; rechtsmedizinische Untersuchungen für öffentliche Zwecke.
- die wohnortnahe Gesundheitsbetreuung umfasst folgende Tätigkeiten: medizinische Grundversorgung und Betreuung in den Sprengeln, Notfallmedizin, pharmazeutische Betreuung, Ergänzungsbetreuung, fachärztliche ambulante Betreuung, prothetische Versorgung
- die Krankenhausbetreuung umfasst folgende Tätigkeiten: Notaufnahme; stationärer Aufenthalt für akute Fälle; Day Surgery und Tagesklinik (Day Hospital); post-akute Rehabilitation und post-akute Langzeitpflege; Bluttransfusionsdienste; Entnahme und Transplantation von Zellen, Organen und Gewebe; Giftinformationszentren ("CAV").
Weitere Informationen zu den einheitlichen Betreuungsstandards finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums und im DPMR 12.1.2017.
Der in Südtirol ansässigen Bevölkerung werden über die gesamtstaatlichen wesentlichen Betreuungsstandards hinaus zusätzliche Leistungen gewährleistet.
- Beschluss der L.Reg. Nr. 457 vom 18.4.2017 [Gesamtstaatliche "WBS / LEA" und zusätzliche "WBS / LEA" in der Provinz Bozen]
Weitere Details hierzu finden Sie in den einschlägigen Beschlüssen, die in dieser Website angeführt sind: so z. B. jene auf den Seiten "Tarife für ambulante fachärztliche Leistungen" und "Kostenbeteiligung („Ticket“) und entsprechende Befreiungen".
Letzte Aktualisierung: 01/04/2025