[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Elektronische Gesundheitsakte (EGA)

Dekorative Grafik

Was ist die Elektronische Gesundheitsakte?

Die Elektronische Gesundheitsakte Südtirols (EGA) ist ein Online-Dienst, der automatisch für alle aktiviert wird, die im Landesgesundheitsdienst (LGD) eingeschriebenen sind.

Sie ist ein digitales Archiv, das alle Gesundheitsinformationen sammelt. Dazu gehören: medizinische Befunde, Verschreibungen, Laboruntersuchungen, Impfungen und Krankenhausaufenthalte.

Die EGA bietet einen umfassenden und gut organisierten Überblick über Ihre Krankengeschichte und erleichtert die Kommunikation mit dem medizinischen Fachpersonal.

Die EGA hilft Ihnen, Verschreibungen, Dokumente und Befunde einfach eigenständig zu verwalten und unterstützt Sie dabei, Ihre Gesundheit im Blick zu behalten.

Die Nutzung der EGA bringt folgende Vorteile mit sich:

  • Medizinische Dokumente und Daten werden automatisch für Sie bereitgestellt. Dies führt zu mehr Transparenz und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsdaten.
  • Die Nutzung der EGA ist kostenlos.
  • Sie können Ihre medizinischen Dokumente und Daten jederzeit und überall online abrufen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Wege, Papierausdrucke und Zeitverlust.
  • Mit dem Einverständnis der Bürgerinnen und Bürger kann auch das medizinische Fachpersonal, welches diese in Behandlung hat (Hausarzt, Kinderarzt freier Wahl, Ärzte des Sanitätsbetriebes, Apotheker usw.), auf die in deren Akte bereitgestellten Informationen zugreifen, was insbesondere in Notfällen ausschlaggebend sein kann. So erhalten Sie schneller die richtige Behandlung, basierend auf die für Sie erstellten Gesundheitsdaten und medizinischen Dokumente.


NEWS: Dank der Integration mit dem landesweiten Vormerkungssystems „Sanibook“, können Sie jetzt auch Ihre Facharzttermine direkt in der EGA vormerken bzw. verwalten – schnell, einfach und zentral.

Rufen Sie hier Ihre EGA auf und geben Sie Ihr „Einverständnis zur Konsultation“:

Klicken Sie in der ff. Dienstbeschreibung auf den Banner "Zum Online-Dienst in myCIVIS"

Zugriff auf die EGA

Der Online-Zugang zur EGA ist einfach und sicher. Sie benötigen ein Smartphone oder einen Computer, eine Internetverbindung und Ihre Zugangsdaten. Diese können Sie über folgende Dienste erhalten: 

Sie können die Zustimmung zur Konsultation für sich selbst, Ihre minderjährigen Kinder oder eine Person erteilen, die Sie gesetzlich vertreten.

Nach dem Login finden Sie alle Ihre Gesundheitsinformationen an einem Ort und jederzeit abrufbar.

Die Benutzeroberfläche ist intuitiv und leicht verständlich gestaltet, sodass auch Personen ohne viel Erfahrung mit digitalen Diensten sie problemlos nutzen können.

Einverständnis zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität.

Die EGA respektiert Ihre Privatsphäre: Daten sind nur mit Ihrem Einverständnis zugänglich. Sie entscheiden, welche Informationen Sie teilen und mit wem. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit ändern oder widerrufen. Ohne Ihr Einverständnis können medizinische Fachkräfte Ihre Daten nicht einsehen.

Sie können Ihr Einverständnis erteilen oder widerrufen:

  • online in Ihrer EGA
  • an den Verwaltungsschaltern in den Gesundheitssprengeln und Krankenhäusern
  • bei Ihrer/m Hausärztin/-arzt oder Kinderärztin/-arzt
  • in der Apotheke

So können Sie die EGA sicher und nach Ihren Bedürfnissen nutzen.

Konkrete Vorteile der Nutzung

Die EGA bietet viele praktische Vorteile:

  • Sie sparen Zeit, da Sie keine Papierdokumente mehr benötigen und keine Befunde anfordern müssen.
  • Ihre medizinische Versorgung verbessert sich, weil Ärztinnen und Ärzte sofort auf Ihre Informationen zugreifen können – auch in Notfällen.
  • Die Ressourcen im Gesundheitswesen werden effizienter genutzt: Untersuchungen und Arztbesuche werden effizienter organisiert, Doppeluntersuchungen vermieden und die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten erleichtert.

Widerspruch zum Vorherigen

Laut Ministerialdekret konnten Bürgerinnen und Bürger vom 18.04.2024 bis 30.06.2024 der Veröffentlichung von Gesundheitsdaten in der EGA widersprechen, die Leistungen vor dem 19.05.2020 betreffen („Widerspruch zum Vorherigen“). Dies war online oder persönlich in den Gesundheitssprengeln möglich.

Mit einem weiteren Dekret vom 22. Oktober 2024 war es erneut möglich, vom 18.11.2024 bis 17.12.2024, diesen Widerspruch einzulegen oder einen bereits abgegebenen Widerspruch zu widerrufen.


Für weitere Informationen besuchen Sie die EGA-Seite auf myCIVIS. Hier finden Sie auch auch häufig gestellte Fragen (FAQs) beantwortet.


Greifen Sie jetzt auf Ihre EGA zu und erteilen Sie das Einverständnis zur Konsultation.

EGA: Das Einverständnis zur Konsultation schnell und einfach erklärt

Letzte Aktualisierung: 01/10/2025