Verfahren für den Generationenwechsel (APP) bei Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin
Die Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin können bis zum 30. April eines jeden Jahres gemäß Anhang 5, Artikel 4 des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags für die Regelung der Beziehungen mit den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin vom 4. April 2024 einen Antrag stellen, um in die „APP-Liste der zu beauftragenden Ärztinnen und Ärzte“ aufgenommen zu werden.
Bei "APP" handelt es sich um eine Form der Aufteilung des Auftrags der Stelleninhaberin oder des Stelleninhabers in Erwartung ihrer/seiner Pensionierung. Die Inhaberin oder der Inhaber reduziert seine Tätigkeit im Ausmaß von mindestens 30 % und höchstens 70 %. Für den restlichen Anteil wird der Dienst von der oder dem an dem APP interessierten Ärztin oder Arzt abgedeckt.
Im Laufe des Monats Mai wird auf dieser Webseite die Liste der Ärztinnen und Ärzte veröffentlicht, die sich in die „APP-Liste der zu beauftragenden Ärztinnen und Ärzte“ eingetragen haben.
Wenn alle Voraussetzungen bestehen, wird der Südtiroler Sanitätsbetrieb in der Folge das Verfahren für die Zuteilung durchführen.
Weitere Informationen: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Allgemeinmedizin: Verfahren für den Generationenwechsel (APP) bei Ärztinnen und Ärzten der Allgemeinmedizin
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Letzte Aktualisierung: 07/08/2025